Bitcoinvest hat den Vorteil, dass es ein deutsches Unternehmen, mit Sitz in Deutschland, ist. Das Unternehmen (GmbH in Gründung) unterliegt somit dem deutschen Recht, was einen klaren Vorteil bedeutet. Die Mining-Farmen befinden sich nicht in Deutschland - dies würde bei den hohen deutschen Strompreisen auch gar keinen Sinn machen. Bitcoinvest unterhält zwei Mining-Anlagen, eine in Island und eine weitere Anlage in China.
Die Mining-Erträge aus der gemieteten Hardware werden entsprechend der BitPower des jeweiligen Mining-Vertrages an die Kunden ausgegeben.

Bei der Hashrate gibt es hier eine Besonderheit. Bitcoinvest gibt nicht wie gewohnt GH/s an, sondern eine eigene Recheneinheit der Geschwindigkeit: BitPower (1 BitPower entspricht 3,73899954 GH/s, 1 GH/s entspricht 0,26745122 BitPower)

 

Bitcoinvest stellt Dienst ein!

 

Aufgrund einer brandneuen Gesetzgebung, siehe den untenstehenden Beitrag, sind wir in Absprache mit unserer Rechtsabteilung verpflichtet ab sofort wie folgt vorzugehen.

https://news.bitcoin.com/europe-introduces-customer-verification-on-cryptocurrency-exchanges

Demzufolge müssten wir theoretisch alle Invests für einen Zeitraum von 3-6 Monaten auf Eis legen, was keineswegs in unserem Interesse ist, bis die finalen Verifizierungsanforderungen benannt werden können. Basierend auf dieser Tatsache hat sich die Geschäftsleitung daher dazu entschlossen PER SOFORT sämtliche Programme zu schliessen und in der Abfolge der nächsten 90 Tage (Bis spätestens 20.07.2018) alle Invests minus den Provisionen zu retournieren.

Ohne diese Verifizierungen, und/oder mittlerweile erforderliche Genehmigungen/Lizensierungen, ist es uns untersagt Zinsen/Gewinne/Earnings o.ä. auf jegliche Anlagen zu zahlen. Jede Zuwiderhandlung würde mit einer Geldstrafe belegt. Bereits bisher gezahlte Gewinne werden wir, soweit für uns noch nachvollziehbar, mit unserer Compliance Abteilung Fall für Fall absprechen, um zum Schutze aller Einlagen Einzelfallentscheidungen zu treffen und Sie selbstverständlich zu informieren.

Es kann im Weiteren passieren, dass sämtliche bereits gezahlten Transaktionen/Gewinne etc. offen gelegt werden müssen bei Ihren Steuerbehörden/Finanzämtern. Dieses wird alleine schon zum Schutz unserer Gesellschaft und damit aller Nutzer von uns proaktiv begleitet. Wir hoffen in Ihrem eigenen Interesse, dass Sie, wie mehrfach von uns in Videos nachweisbar darauf hingewiesen wurden, Ihre Gelder in Kryptowährung entsprechend bei Ihren Steuererklärungen angegeben haben.

Hinzu kommt die Möglichkeit, dass wir angefragt werden zu belegen, inwieweit wir die KYC (Know Your Customer) Verifikationsregularien umsetzen, was bisher weitestgehend nicht erforderlich war. Dieses müssen wir nun im Zuge der Schliessung unseres Gesamtangebotes nachholen.

Sämtliche Investitionen sind sicher und es droht bei Einhaltung der nun erforderlichen Schritte keinerlei Verlust.

Zur Rückzahlung Ihres Invests und zur Sicherstellung der Rückzahlung ALLER Invests ist hierfür der folgende Ablauf erforderlich:

Senden Sie uns bis zum 05.05.2018 eine Email (max. 5 MB, nur Datenformat pdf / jpg / png) mit folgenden Details an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

1. Personalausweis oder Reisepass mit allen 4 Ecken ersichtlich des wirtschaftlich Berechtigten, Firmen erfordern die Angabe der jeweils wirtschaftlich Berechtigten

2. Utility Bill (Strom- Gas- oder Telefonrechnung, alternativ einen Kontoauszug) worauf Ihre vollständige Anschrift inkl. Vor- und Zunamen passend zum Verifizierungsdokument unter 1. verzeichnet ist

3. Alle Einzahlungsbelege bzw. Transaktionsnachweise Ihrer BTC Zahlungen an uns als Screenshot worauf die Zieladresse (Ihre Depositadresse) ersichtlich ist. Hierzu passend einen Screenshot, dass das Wallet der Absenderadresse (zur Vermeidung von Dritteinzahlungen) auf die gleiche Person wie unter 1. aufgeführt ist, läuft.

4. Steuernummer Ihres Passausstellenden Landes bzw. bei Abweichung zu Ihrer Wohnadresse vom Steueramt/Finanzamt die Ihres Wohnsitzes inkl. einem Schreiben, woraus diese Steuernummer auf Ihren Namen ersichtlich ist. Bei Firmen einen Beleg des Steueramtes/Finanzamtes inkl. dem wirtschaftlich Berechtigten. Zusätzlich bitten wir zum Schutz vor jedweden Steuernachforderungen an uns (wie in der Finanzdienstleistungsbranche bereits erfolgreich durch die Finanzbehörden umgesetzt wird) um geeignete Nachweise, dass Sie Ihre Gelder in Kryptowährungen investiert haben, bestätigt durch Ihr lokales Finanzamt um der angepassten Gesetzgebung auf Augenhöhe zu begegnen.

5. Ihre User ID (entnehmbar aus Ihrem Referallink) oder Ihre E-Mail Adresse.

6. Auswahl Ihres Auszahlungswunsches (BTC, EUR, Mininggeräten) Hierzu werden wir Ihnen selbstverständlich eine gesonderte Abrechnung erstellen inkl. der Garantiedokumentation der Mininggeräte. Bei BTC bitte die Auszahlungsadresse aufführen mit Nachweis, dass dieses Wallet auf den gleichen Namen lautet wie unter 1. aufgeführt. Bei EUR Auszahlung bitte die Kontoverbindung lautend auf die Person unter 1. mit entsprechendem Nachweis.

Aufgrund der Vielzahl von Nutzern können unvollständige Emails nicht bearbeitet werden. Ebenso ist eine Eingangsbestätigung von E-Mails nur durch Ihr Emailprogramm möglich und durch uns nicht umsetzbar.

Von Rückfragen vor Ablauf der Bearbeitungsfrist bitten wir abzusehen, da wir jeglichen Vorgang ab sofort zusätzlich dokumentieren müssen.

Auszahlungen können entweder in BTC, in EUR oder in Form von Mininggeräten mit bestehender Garantie (Bitmain S9 (Bitcoin/Bitcoin Cash Hashrate 13.0 TH/s) für 0.397 BTC / Bitmain T9 (Bitcoin/Bitcoin Cash Hashrate 10.5 TH/s) für 0.367 BTC / Bitmain L3 (Litecoin Hashrate 500 MH/s) für 0.335 BTC) Lieferung frei Haus (keine Zollkosten oder Versandkosten) in Deutschland erfolgen. 

Die Auszahlungsvariante in Form von Mininggeräten ist sicherlich aufgrund des niedrigen Bitcoinkurses interessant und ist nur verfügbar, solange der Vorrat reicht. Diese Mininggeräte erfordern lediglich einen Strom-, sowie einen Internetanschluss (LAN Kabel) und sind für jeden einfach einzurichten.

Wir bedauern diesen Werdegang sehr, wurden aber selbst von den überarbeiteten Gesetzesrichtlinien überrascht und werden uns konsequent an deren Umsetzung halten.

Vielen Dank für das Vertrauen, wünschen Ihnen alles erdenklich Gute und bedanken uns für Ihre Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüssen

Bitcoinvest GmbH

 

Pro

deutsches Unternehmen, mit Sitz in Deutschland
BTC Lifetime Verträge
automatische Auszahlungen (Intervall konfigurierbar ab 1 Tag bis 30 Tage)
sehr schneller und freundlicher Support

Kontra

Bezahlung nur mit Bitcoin möglich

Was ist Cloud-Mining?

Cloud-Miner haben sich aufgrund der immer höher werdenden Schwierigkeit bei den Rechenprozessen zum Generieren von Kryptowährungen etabliert. Konnte man Bitcoins im Jahre 2009/10 noch bequem per Mini-Miner, in der Größe eines USB-Sticks, errechnen, so benötigt man heutzutage riesige und teure Mining-Anlagen, um profitabel minen zu können. Es gibt aktuell zwar entsprechend kompakte und leistungsstarke Mining-Hardware, auch für den privaten Gebrauch, aber wirtschaftlich wäre das bei den deutschen Strompreisen sicher nicht.
Hier kommen die Cloud-Miner ins Spiel, die diese entstandene Lücke schließen. Sie stellen die Mining-Hardware und geben jedem Einzelnen die Möglichkeit, weiter am Wachstum der Krypto- währungen teilzuhaben.

Natürlich ist Vorsicht geboten. Da der Markt aktuell einen sehr hohen Bedarf hat, gibt es unter den seriösen Anbietern auch viele schwarze Schafe (Scammer). Diese gilt es zu meiden, da sonst ein Totalverlust der Investition drohen kann. Deshalb finden Sie auf dieser Seite, zum Zeitpunkt der Prüfung, seriöse Cloud-Mining Anbieter.

Allen Tipps und FAQs im Netz zum Trotz bietet Cloud-Mining ein sehr hohes Risiko eines Totalverlust der Investitionen. Dies muss jedem bewusst sein, der sich dieser Dienste bedient. Wir geben weder Empfehlungen, noch sind wir beratend tätig. Die Berichte, die Sie auf dieser Webseite finden stellen lediglich persönliche Erfahrungsberichte dar. Jegliche Nachahmung erfolgt auf eigenes Risiko.